ILB und Bürgschaftsbank starten Gründungskredit mit Turbo und Sicherheitsgurt

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Potsdam, 1. Juni 2022:

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ab sofort auf ein neues, verbürgtes Kreditangebot zurückgreifen. Insbesondere junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg bei ihren Investitionen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.

Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet „Brandenburg GO“ in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg ab dem 1. Juni 2022 an.

„Brandenburg GO“ ist für Existenzgründerinnen und Existenzgründer besonders interessant, da es folgende Vorteile aufweist:

  • Der Zinssatz ist gegenüber herkömmlichen Darlehen vergünstigt.
  • Über die 80-prozentige Bürgschaft für die Hausbank werden fehlende bewertbare Sicherheiten ersetzt, womit die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensgewährung steigt.
  • Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt die Vorprüfung des Antrages und senkt die Gesamtbearbeitungszeit in der Regel auf fünf Tage.
  • Keine Beschränkung bei den geförderten Kostenarten (100 Prozent Betriebsmittel möglich).

Den Link zum Antragsformular und alle weiteren Informationen, zum Beispiel ein Produkt-Video und ein ausführliches Merkblatt, finden Sie unter https://brandenburg-go.de/

Wichtige weitere Programminformationen:

Förderfähige Maßnahmen:

  • Gründung, Übernahme eines Unternehmens (Unternehmensnachfolge)
  • Übernahme einer tätigen Beteiligung
  • Erweiterung, Modernisierung oder Festigung des Unternehmens
  • Existenzgründung im Nebenerwerb

Förderfähige Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
  • Darlehensmindestbetrag: 25.000,00 Euro
  • Darlehenshöchstbetrag: 250.000,00 Euro
  • Laufzeit und Tilgungsfreijahre:
    • bei 5 Jahren Laufzeit max. 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahren Laufzeit max. 2 Tilgungsfreijahre

Auszahlung:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrages.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.

Quelle: https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2022/pressemitteilung-2022_1982976.html

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

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