Ziel-1-Fördergebiet bis 2013

Ziel-1-Fördergebiet der EU

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " - GRW ist der Regionale Wachstumskern bis 2013 Ziel-1-Fördergebiet der Europäischen Union und bietet damit die besten Förderbedingungen Europas. Neben einer umfassenden finanziellen Investitionsförderung erwartet Investoren auch eine erstklassige operative Ansiedlungsunterstützung durch das Investor Center Ostbrandenburg.

Investitionszuschüsse von bis zu 50%

Unternehmen erhalten bei einer Investitionsentscheidung für den Standort Investitionszuschüsse in Abhängigkeit ihrer Unternehmensgröße. Je nach Unternehmen variieren die maximal möglichen Zuschüsse zwischen 30%-50%.

Förderfähige Investitionskosten

Bei der Inanspruchnahme von Förderinstrumenten sind spezifische Anforderungen zu erfüllen. Neben der Unternehmensgröße entscheiden auch Art des Investitionsgutes und Gesamtumfang der Investition über die Förderfähigkeit der Investition.

Förderfähig sind alle Investitionskosten mit Ausnahme von:

  • Investitionskosten über 0,5 Mio. Euro je geschaffenen Dauerarbeitsplatz
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter über 25% der förderfähigen Investitionskosten
  • Fahrzeuge, Ersatzbeschaffungen, Mehrwertsteuer/Finanzierungskosten, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Eigenleistungen, Grundstückserwerb, vor Eingang der Förderwürdigkeitsbescheinigung beschaffte Güter

Zusätzliche Anforderungen

  • Investitionsbeginn innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids, Investitionszeitraum max. 3 Jahre
  • Eigenmittel und/oder staatlich nicht verbürgte Bankkredite in Höhe von mindestens 25% der Investitionssumme

Weitere finanzielle Förderinstrumente

Eine Ansiedlung in Frankfurt (Oder) oder Eisenhüttenstadt wird durch eine Vielzahl weiterer monetärer Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu gehören:

  • GA-Nachrangdarlehen:
    • bis zu 5 Mio. EUR und 10 Jahre Laufzeit, davon 3 tilgungsfreie Jahre
  • Staatlich verbürgte Kredite:
    • max. 80 % der Kreditsumme zu niedrigen Zinsen, durch Landes- bzw. kombinierte Land/Bund-Bürgschaften
  • Beteiligungskapital:
    • durch das Land Brandenburg oder private VC-Gesellschaften
  • Zuschüsse für F&E-Vorhaben:
    • bis zu 65%, 75% bzw. 80% (für große, mittlere und kleine Unternehmen), projektbezogen, max. 4 Mio. EUR für Verbundvorhaben mit Forschungseinrichtungen
  • Arbeitsmarktpolitische Hilfen:
    • Lohnkostenzuschüsse, Ausbildungs- und Qualifizierungs-maßnahmen, Personalanwerbung und -vorauswahl

Benötigen Sie weitere Informationen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu umfassend zu allen Fördermöglichkeiten für Ihre Investition.

Verweise:

www.brandenburg.de
www.ilb.de
www.kfw.de
www.europa.eu
 
 

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